So funktioniert es
Was die Zahlen bedeuten — und was man tun kann, wenn es zu laut ist.
Woher die Karte kommt
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Lärm ihrer Hauptverkehrswege alle fünf Jahre zu kartieren. Für die Schienenwege des Bundes macht das das Eisenbahn-Bundesamt. Das Ergebnis sind Isophonenbänder: Flächen gleicher Lärmbelastung, hier 775.991 Stück.
Drei Wege, wenn es zu laut ist
- Lärmsanierung an bestehenden Strecken. Der Bund unterhält ein freiwilliges Programm für Strecken, die vor 1974 gebaut wurden. Ob eine Strecke im Programm ist und was gefördert wird, entscheidet der Bund — wir nennen dazu keine Beträge.
- Passiver Schallschutz. Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen wirken dort, wo eine Wand nicht möglich ist.
- Lärmaktionsplanung der Kommune. Gemeinden über einer bestimmten Größe müssen Aktionspläne aufstellen, an denen sich Anwohner beteiligen können.
Warum die Entfernung zählt
Lärm nimmt mit der Entfernung ab, aber nicht gleichmäßig: die höchsten Klassen bilden schmale Streifen unmittelbar an der Strecke, die niedrigeren reichen weit ins Umland. Deshalb geben wir für jede Pegelklasse getrennt an, ab welcher Entfernung sie beginnt.
Wie gemessen wurde. Grundlage ist die amtliche Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes (Stand 2022). Wir prüfen, welche Lärmbänder im Umkreis von 1.000 Metern um den Ortsmittelpunkt verlaufen, und geben die Entfernung bis zum nächsten Band jeder Pegelklasse an. Das ist keine Angabe für eine einzelne Adresse: eine flächige Gemeinde kann weitab ihres Mittelpunkts von einer Strecke durchzogen sein.
Nur die Schiene. Das Eisenbahn-Bundesamt kartiert die Schienenwege des Bundes. Straßenlärm liegt bei den Ländern, Fluglärm bei anderen Stellen, und Gewerbelärm wird gesondert erfasst. Wer hier nichts findet, wohnt nicht zwangsläufig ruhig.
Quelle: Eisenbahn-Bundesamt, Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes, Datensatz „Isophonen — LDEN (bundesweit)“, 775.991 Lärmbänder, Stand 2022. Die Kartierung erfolgt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und wird alle fünf Jahre wiederholt. Aufbereitung vom 2026-08-13.
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